Bauherrn sind mitverpflichtet, sich um den Gesundheitsschutz der auf der Baustelle tätigen Personen zu kümmern. Hierfür benötigen viele Bauherren Unterstützung durch Fachpersonal.
Zur Feststellung von Risiken und Entwicklung geeigneter Schutzmaßnahmen für ein Bauprojekt wird vom Bauherrn ein SiGe-Koordinator bestellt.
Wir helfen Ihnen bei der Umsetzung der „Allgemeinen Grundsätze des Arbeitsschutzes“ nach Arbeitsschutzgesetz.
Beschreibung: Gemäß §3 BaustellV unterliegt jeder Bauherr der Verpflichtung, auf Baustellen, auf denen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, einen Sicherheitskoordinator einzustellen.