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  • Gewährleistungsüberwachung

    GEWÄHRLEISTUNGSÜBERWACHUNG

    Ein Projekt endet nicht mit der Erfüllung der Bauphase.

    Nach erfolgter Abnahme und Dokumentation übernimmt der Bauherr das Bauprojekt.

    Mit der Übernahme beginnt die Gewährleistungszeit.

    Treten Bauschäden während der Gewährleistungszeit auf, müssen diese vom ausführenden Unternehmen auf Grundlage der üblichen vertraglichen Vereinbarungen beseitigt werden.

    Wir sichern Ihre Ansprüche während der Gewährleistungszeit und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer rechtlichen Interessen.

    • Umfassende Überprüfung des Bauprojektes auf Mängel bzw. Bauschäden vor Ablauf der Gewährleistungszeit
    • Dokumentation der festgestellten Mängel
    • Veranlassung und Überwachung der fachgerechten Mängelbeseitigung
    • Freimeldung der beseitigten Mängel