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    BAUÜBERWACHER BAHN

    Bauprojekte Dritter auf und am Bahngelände sind keine Seltenheit.

    Der Bauherr muss sicherstellen, dass die Planung und Durchführung des Bauprojektes auf und am Bahngelände nach den Vorgaben der Bahn, geltenden Regeln der Technik und Arbeitssicherheit erfolgen.

    Wir beraten Sie und setzen für Sie um:
    • Vorgaben gemäß fachtechnischer Stellungnahme der Deutschen Bahn AG prüfen und umsetzen
    • Informationen über den Gefahrenbereich der Gleise im Bahnbetrieb geben; Abstände zu Hub- und Schwenkbewegung bei Einsatz von Bautechnik im Gefahrenbereich aufzeigen
    • Baubeginn schriftlich anzeigen und die entsprechenden Kabelmerkblätter einholen
    • zu den bestehenden Bahn Vorschriften die nachweisliche Arbeitsschutz- und Erstbelehrung durchführen
    • erforderliche Überwachung der Gleislage vor, während und nach Abschluss der Gründungsarbeiten zur Gewährleistung der Standsicherheit
    • die zur Herstellung der Gründung/Baugrube geplanten zugelassenen und erschütterungsarmen Bauverfahren prüfen